Laut Urteil mit Nummer 50/2013 des Landgerichts Iraklion wurde der Sanierungsplan unserer Mandantin (eine Aktiengesellschaft von Sportartikeln) mit ihren Gläubigern gerichtlich bestätigt. Mit diesem Sanierungsplan wurden die Förderungen nach 40% gekürzt (Schuldenschnitt) und der Rest wird zinsenfrei in Rahmen von den nächsten sechs Jahren in Monatsraten ausbezahlt. Die Zahlungen werden nach einem zusätzlichen Jahr anfangen. Die Gläubiger, die an diesem Sanierungsplan nicht teilnehmen, müssen die Vollstreckung ihrer Förderungen für die nächsten vier Jahre unterlassen.