Laut Urteil Nr. 10344/2013 des Landgerichts Thessaloniki wurde zum ersten Mal in der griechischen Rechtsprechung die Öffnung des Sanierungsverfahrens zugunsten eines Fußballklubs stattgegeben. Es wurde gerichtlich festgestellt, dass diese Tatsache nicht gegen Artikel 35§1 des Gesetzes für Fußballspiele verstößt.