Laut Urteil Nr. 252/2018 des Berufungsgerichts von Thessaloniki wurde unser Mandant freigesprochen. Die Anklage wurde wegen des Vergehens der Steuerhinterziehung in Form von unrichtiger Vorlage einer Mehrwertsteuererklärung, die den jährlichen Betrag von 75.000 € und insbesondere 204.868,00 € übersteigt als Präsident des Verwaltungsrates eines Sportklubs erhoben.