Laut Urteil Nr. 3955/2018 des Verwaltungsgerichtshofs von Thessaloniki wurde die Beschwerde einer Aktiengesellschaft gegen IKA-ETAM und die auferlegten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 884.574 € stattgegeben. In der genannten gerichtlichen Überprüfung wurde ein Beschluss des IKA-ETAM-Ausschusses für nichtig erklärt.