Laut Urteil Nr. 634/2018 des Verwaltungsgerichtshofs zweiter Instanz von Thessaloniki, wurde teilweise die Beschwerde unseres Mandanten gegen die ausdrückliche Ablehnung einer gerichtsähnlichen Beschwerde gegen Vollstreckungsakte der Verwaltung stattgegeben. Die anfängliche Geldbuße war in Höhe von 2.200.000€ und wurde auf 426.000 € reformiert und begrenzt.